Gesetzliche Bestimmungen
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) stellt sämtliche aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.
Amateurfunkgesetz
Dieses Bundesgesetz gilt für den Amateurfunkdienst. Unter dem Begriff „ Amateurfunkdienst“ ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der die Verwendung von Erd- und Weltraumfunkstellen einschließt und der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander, insbesondere zur Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehr, und für technische Studien betrieben wird, zu verstehen.
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Amateurfunkverordnung
Verordnung zur Durchführung des Amateurfunkgesetzes (Amateurfunkverordnung )
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Amateurfunkgebührenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wisenschaft und Verkehr über Gebühren im Bereich des Amateurfunks (Amateurfunkgebührenverordnung )
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Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben.
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Amateurfunkabkommen zwischen Österreich und Thailand
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
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